Ihre Behandlung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Osteopathin.
Eine Behandlung wird mit
100,- €
berechnet. Diese sind bar zu entrichten.
Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung.
Kostenübernahme:
Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Seit 2012 haben sich jedoch einige Krankenkasssen entschlossen, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Es ist also in jedem Fall anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und die Vorraussetzungen einer Kostenübernahme zu klären. -> Aktuelle Übersicht
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt auch bei einer Kostenbeteilgung wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original ein.